Schriftliche Anfrage 17/15118 zur Höhe und geplanten Verwendung der Einnahmen aus der neu eingeführten Übernachtungssteuer City Tax, insbesondere ihrer Verteilung auf die Bereiche Kultur, Sport und Tourismus
Verwendung der Einnahmen aus der City Tax
1. Wie hoch werden die zu erwartenden Einnahmen aus der City Tax nach Einschätzung des Senates für die Kalenderjahre 2014 und 2015 ausfallen und wie setzen sie sich zusammen? Zu 1.: Die Einnahmen aus der Übernachtungsteuer (City Tax) betragen bis Ende November 2014 rd. 26,6 Mio. €. Für das Jahr 2015 wird ein Aufkommen von 35 Mio. € geschätzt. Die Aufkommen in den Jahren 2014 und – in geringerem Umfang – auch 2015 sind durch die aufkommensmindernden Effekte der Anlaufphase beeinflusst. Ursache hierfür ist das nachlaufende Besteuerungsverfahren: Übernachtungen, denen vor dem 31.Dezember 2013 geschlossene Verträge zugrunde liegen, werden nicht besteuert. Sobald dieser Effekt nicht mehr wirksam sein wird, lässt sich das Aufkommenspotenzial der Übernachtungssteuer genauer beurteilen. |
2. Inwiefern existiert eine Stichtagsregelung und welchen Jahren werden die in 2014 und 2015 erzielten Gewinne zugerechnet? Zu 2.: Solange das erstinstanzliche Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit der Übernachtungssteuer nicht abgeschlossen ist, können die zusätzlichen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Anderenfalls würde der Senat ein Risiko für den Landeshaushalt eingehen. Gleichwohl kann über eine Restebildung am Jahresende sichergestellt werden, dass die Mehreinnahmen 2014 den begünstigten Senatsverwaltungen nach Herstellung der Rechtssicherheit weiterhin zur Verfügung stehen. Gemäß Nr. 6 Abschlussrundschreiben 2014 vom 09.12.2014 kann eine Restebildung bis zum 30.01.2015 erfolgen. Eine entsprechende Terminregelung wird es auch zum Abschluss des Haushaltsjahres 2015 geben. Darüber hinaus sind keine anderen Stichtagsregelungen vorgesehen. |
3. Über welche Haushaltstitel lassen sich die zusätzlichen Einnahmen und die Verwendung der Mittel nachvollziehen? Zu 3.: Im Haushaltsplan 2014/2015 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt veranschlagt: |
Zweck | Kapitel | Titel | 2014 | 2015 | |
Einnahmen | Übernachtungssteuer | 2900 | 08901 | 25.000.000€ | 25.000.000€ |
Ausgaben | Kulturelle Projekte | 0310 | 68627 | 1.000€ | 1.000€ |
Sportbezogene Projekte | 0510 | 68627 | 1.000€ | 1.000€ | |
Touristische Projekte | 1320 | 68627 | 1.000€ | 1.000€ |
4. Welche Pläne existieren für die Verwendung der Einnahmen und in welcher Höhe werden die Bereiche Kultur, Sport und Tourismus profitieren? Welche Kriterien sollen für die Verteilung zwischen den Bereichen angelegt werden? 5. Inwiefern sind für die Verteilung in den verschiedenen Bereichen öffentliche Vergabeverfahren geplant – auf welche Weise und wann sollen diese stattfinden, wer kann sich bewerben und wer trifft nach welchen Kriterien die Entscheidungen? 6. Falls kein öffentliches Vergabeverfahren geplant ist, wie, nach welchen Kriterien und durch wen erfolgt stattdessen die Mittelvergabe? 7. Inwiefern kommen auch Projekte, die in den Bezirken angesiedelt sind, für eine Förderung in Frage? Zu 4. bis 7.: Es obliegt der jeweils zuständigen Senatsverwaltung, über die Verwendung bzw. Verteilung der Mittel und etwaige Vergabeverfahren zu entscheiden. Derzeit liegt jedoch keine Planungssicherheit hinsichtlich des Mittelflusses vor (siehe Frage 2.). |
8. Inwiefern ist es zutreffend, dass ein großer Anteil der Mittel für überplanmäßige Ausgaben verwendet wird und was ist konkret darunter zu verstehen? Ist in diesem Zusammenhang geplant, den Beschluss der Finanzverwaltung zur Verteilung der Erlöse in die Bereiche Tourismus, Kultur und Sport zu modifizieren? Zu 8.: Mehreinnahmen aus der Übernachtungssteuer gegenüber dem Ansatz bei Kapitel 2900/ Titel 08901 in Höhe von 25 Mio. € sind mit Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen zu je einem Drittel für kulturelle, touristische und sportbezogene Zwecke zur Verfügung zu stellen (Zweckbindung). Es handelt sich somit nicht um Mehrausgaben nach § 37 Landeshaushaltsordnung (LHO), siehe hierzu auch verbindliche Erläuterung beim o.g. Kapitel. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Nr. 2 verwiesen. Eine Modifizierung des Verfahrens ist nicht beabsichtigt. |
9. Mit Verweis auf die Zusage, ein erheblicher Teil der zusätzlichen Einnahmen aus der City Tax fließe in die Freie Szene in Berlin wurde ein Konzept für einen Freien Kulturfonds mit einem Volumen von ca. 5 Mio. € entwickelt, über den besonders drängende Probleme angegangen werden sollen. Inwiefern existiert eine solche Zusage von Seiten des Senats und inwiefern wird das Vorhaben des Kulturfonds unterstützt? Zu 9.: Die Freie Szene ist wesentlicher Teil der Kulturlandschaft Berlins und insofern bei der Verwendung von Einnahmen aus der City Tax angemessen zu berücksichtigen. Finanzierungsfragen der Freien Szene sind Thema der regelmäßigen Gespräche der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten mit der Koalition der Freien Szene. In diesem Rahmen wurde auch deren Vorhaben eines „Freien Kulturfonds“ grob skizziert. Die Umsetzbarkeit eines entsprechenden Konzeptes wäre zu prüfen. |
10. Welche weiteren Interessenten und/ oder konkreten Projekte, für die eine Vergabe von Mitteln in Frage kommt, sind aus den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus o.a. bekannt? Zu 10.: Konkrete Projekte können sinnvollerweise erst benannt werden, wenn Planungssicherheit hinsichtlich des Mittelflusses vorliegt (s.o.). |
Berlin, den 23.Dezember 2014 In Vertretung Klaus Feiler, Senatsverwaltung für Finanzen PDF: DS 17-15118 Link: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15118.pdf |
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