Anfrage: Covid-19 bedingte Unterstützungsbedarfe von privaten Kulturorten

Schriftliche Anfrage 18/24317: Covid-19 bedingte Unterstützungsbedarfe von privaten Kulturorten

1. Welche pandemiebedingten Betriebsbedingungen (insbesondere Öffnungszeitbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln, sonstige Betriebsbeschränkungen) gelten zum Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage für Kulturorte und Freiluft-Kulturorte? Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren diese Einschränkungen? Welche Lockerungsmaßnahmen sind für welchen Zeitpunkt aktuell geplant?

Zu 1.:
Für die Kulturorte gelten die Vorgaben der aktuellen Infektionsschutzverordnung in Verbindung mit dem durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) veröffentlichten Hygienerahmenkonzept, welches auf der Website der SenKultEuropa verfügbar ist: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/. Das Hygienerahmenkonzept wird beständig aktualisiert. Die Vorgaben der Infektionsschutzverordnung orientieren sich an der Lage der Pandemie und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine Prognose zu geplanten Lockerungen ist daher derzeit nicht zu treffen.


2. Welche Gründe verhindern eine Gleichstellung der Freiluftkulturangebote mit den gastronomischen Freiluftangeboten? Ist geplant, kulturelle Freiluftangebote den gastronomischen Freiluftangeboten gleichzustellen? Ab wann sind Freiluft-Kulturorte den gastronomischen Freiluftangeboten gleichgestellt.

Zu 2.:
Die Vorgaben der Infektionsschutzverordnung orientieren sich an der Lage der Pandemie und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine Prognose, auch nicht zu einzelnen Bereichen oder deren Verhältnis zueinander, ist daher nicht seriös zu treffen.


3. Wie viele und welche kulturellen Freiluftangebote sind im Land Berlin geplant, beantragt oder bereits vorhanden? Liegt die Genehmigungshoheit ausschließlich bei den Bezirken? Welche Spielräume haben Bezirke bei der Genehmigung von Freiluftkulturprojekten?

Zu 3.:
Der Senat erfasst die Gesamtheit der geplanten oder vorhandenen kulturellen Freiluftangebote nicht, da die Veranstalterinnen und Veranstalter gegenüber dem Senat nicht mitteilungspflichtig sind. Welche Behörde die Genehmigungshoheit hat, folgt den ordnungsrechtlichen Voraussetzungen und ergibt sich aus dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG). Liegt die Zuständigkeit bei den Bezirken, entscheiden diese im Rahmen Ihrer Befugnisse und Ermessenspielräume.


4. Welche Bedeutung misst der Senat den kulturellen Freiluftangeboten in Berlin zu? Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um diese Freiluftangebote zu unterstützen?

Zu 4.:
Der Senat misst den kulturellen Freiluftangeboten eine hohe Bedeutung bei. Der Rat für die Künste / AG Urbane Praxis hat seine Initiative („Urbane Praxis, mit + nach Corona“) Anfang Juni veröffentlicht (vgl. http://www.rat-fuer-die-kuenste.de/stellungnahme-urbane-praxis/). Die Idee des darauf aufbauenden Auftaktprojekts „Draußen stadt“ wurde der SenKultEuropa Mitte Juni vorgestellt.
Die „Initiative Draußenstadt” verfolgt das Ziel, unter den pandemiebedingten Rahmenbedingungen die Teilhabe und Zugänge zu Kunst und Kultur für möglichst viele Menschen zu ermöglichen. Die Initiative beinhaltet das Projekt Draußenstadt (in Höhe von zwei Millionen Euro) einen Berliner Projektfonds Urbane Praxis (in Höhe von 2,5 Millionen Euro) und weitere dezentrale Kunstprojekte im öffentlichen Raum (in Höhe von 1,5 Millionen Euro).


5. Wie bewertet der Senat die potenzielle Gefährdung für Nutzer*innen von Kulturorten unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen (bitte differenziert nach Innen- und Aussen-Veranstaltungen)? Welche Rolle spielen bei dieser Bewertung aktuelle Erkenntnisse zu den Verbreitungswegen von Covid-19 (insbesondere Erkenntnisse zur Infektion durch Aerosole)?

Zu 5.:
Die SenKultEuropa hat bei der Erstellung des Hygienerahmenkonzeptes für Kulturorte ausführlich mit externen Beraterinnen und Beratern aus Medizin und Belüftungstechnik mit dem Ziel zusammengearbeitet, die Aerosolproblematik unter den jeweils gegebenen räumlichen Bedingungen hinsichtlich der Öffnung des Innenraums für Publikum in den Griff zu bekommen. Die Expertise ist in vollem Umfang in das Konzept eingeflossen und dementsprechend wird auch auf die besondere Gefährdung durch Aerosole vor allem bei Veranstaltungen im Innenbereich hingewiesen.
Wie das Infektionsrisiko so reduziert werden kann, dass die Einrichtungen künstlerisch arbeiten sowie wirtschaftlich betrieben werden können, ist ein Kernpunkt der Bestrebungen.


6. Was unternimmt der Senat, um einen aus Sicht des Infektionsschutzes möglichst sicheren Betrieb von Kulturorten zu gewährleisten? Welche Maßnahmen oder geplante Maßnahmen von Kulturortbetreiber*innen und/oder Dritten sind dem Senat bekannt? Bitte für alle Fragen nach Außen- und Innenveranstaltungen differenzieren.

Zu 6.: siehe Antwort zu 5.


7. Welche baulichen Maßnahmen wären aus Sicht des Senats und aus Sicht von Betreiber*innen der Kulturorte für einen sicheren Betrieb von Kulturorten denkbar? Welche Kosten würden durch die Umsetzung dieser Maßnahmen maximal entstehen (pro Kulturort und für alle Kulturorte in Berlin/abhängig von aktuellen Gegebenheiten)?

Zu 7.:
Die Kulturorte sind nach der Infektionsschutzverordnung verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erstellen und dies auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die
zuständigen Behörden sind nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz die Gesundheitsämter. Es besteht keine Verpflichtung der Kulturorte, an den Senat zu berichten, so dass eine Aussage über möglicherweise entstehende Kosten nicht möglich ist.
Die SenKultEuropa steht in engem Austausch mit Kultureinrichtungen, die Studien am eigenen Haus durchführen. Ob die Lüftungssysteme im Bestand (Fensterbelüftung oder mechanische Lüftungs-/ Klimaanlagen) der aufgeführten Räume dazu geeignet sind, die Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2 Virus über Aerosole zu vermindern, ist dem Senat nicht bekannt. Hierfür bedarf es weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien unter anderen in Abhängigkeit von Raumkubatur, Lüftungssystem, Strömungsverhalten, Zuschaueranzahl, Hygieneabstand, Sprech- oder Musiktheater, Tanz- oder Konzertaufführung bzw. Proben.


8. Werden Kulturprojekte auf öffentlichen Flächen betrieben und wenn ja: Auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage, zu welchen Konditionen und durch wen wird dieser öffentliche Grund an die Betreiber*innen überlassen?

Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 3.


9. Wie viele Open-Air-Orte gibt es in Berlin, die für Kulturveranstaltungen in Frage kommen. Gemeint sind Orte, an denen in den letzten 20 Jahren Open-Air-Kulturveranstaltungen genehmigt wurden. Mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken und Kommentierung der jeweiligen Eigentümer-/Trägerschaft. Gibt es weitere Orte, an denen in der Vergangenheit noch keine genehmigten Kulturveranstaltungen stattgefunden haben, die aber nach Kenntnis des Senats für solche Veranstaltungen geeignet wären (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken und Kommentierung der Eigentümer-/Trägerschaft).

Zu 9.:
Die SenKultEuropa ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten zudem laufend, auch anlassbezogen, in Abstimmung mit den Einrichtungen, Veranstaltenden, Eigentümerinnen und Eigentümern über angemessene, geeignete Liegenschaften bzw. Maßnahmen vernetzt. Die SenKultEuropa unterstützt, vermittelt und bietet Beratung in verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der besonderen pandemiebedingten Situation an, zur wiederholt novellierten Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin, zu Hygienekonzepten und nimmt zudem Hinweise und Anregungen auf. Siehe Antwort zu Frage 3.


Berlin, den 11. August 2020
In Vertretung
Gerry Woop
Senatsverwaltung für Kultur und Europa


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