Schriftliche Anfrage 18/24318: Sicherung von Kinos
1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die finanzielle Situation von Betreiber*innen von Kinos in Berlin? Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmeausfälle seit Beginn der Pandemie und wie hoch schätzt der Senat die Einnahmeausfälle bis zum Ende des Jahres 2020?
Zu 1:
Die finanzielle Situation von Kinobetreibern ist aufgrund der coronabedingten Maßnahmen teilweise schwierig, wie seitens der Kinobetreiber berichtet wird. Der Kinoverband HDF berichtet, dass die Kinos aktuell bundesweit bis zu 85 Prozent Besucherrückgang im Vergleich mit dem Wochenendergebnis aus dem Vorjahr verzeichnen. Mit Blick auf das Gesamtergebnis beklagt die Branche einen Verlust von 55 Prozent (Stand KW 29). Nach Angaben der AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. kalkulieren die Kinoverbände Ertragsverluste in Höhe von 17 Mio. EUR je Woche der bundesweiten Schließung. Von einer Rückkehr zum Vorkrisenniveau sei auch im zweiten Halbjahr angesichts der pandemiebedingten Maßnahmen und Folgen (fehlende Filmstarts und Filmfestivals) nicht auszugehen. Im Rahmen des Soforthilfeprogramms IV Version 1.0 haben fünf Kinobetreiber mit teilweise mehreren Kinos Soforthilfeleistungen erhalten.
2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die finanzielle Situation von Vermieter*innen von Kinos in Berlin? Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmeausfälle seit Beginn der Pandemie und wie hoch schätzt der Senat die Einnahmeausfälle bis zum Ende des Jahres 2020?
Zu 2:
siehe Antwort zu Frage 1. Weitere Informationen liegen nicht vor.
3. Hat der Senat Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen die Covid-19 bedingten Einnahmeausfälle für Kinos zu einer finanziell existenzbedrohenden Situation für Kinobetreiber*innen und/oder Kinovermieter*innen geführt haben oder im Laufe dieses Jahres führen könnten? In wie vielen Fällen sind fortlaufende Mietzahlungen hierbei ein relevanter Faktor?
Zu 3:
siehe Antwort zu Frage 1. Weitere Informationen liegen nicht vor.
4. Was unternimmt der Senat, um die finanzielle Belastung von Kinobetreiber*innen, insbesondere durch fortlaufende Mietzahlungen, zu mildern?
Zu 4:
Der Senat hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Kinos zu unterstützen. So wurde das Zuschussprogramm des Landes Berlin für Kultur- und Medienunternehmen, der Soforthilfefonds IV Version 1.0, mit einem Umfang von 30 Mio. € eingerichtet, aus dem auch Kinos gefördert werden konnten. Im Rahmen des Soforthilfefonds IV Version 2.0 sollen im August 2020 neue Anträge gestellt werden können. Dieser Fonds ist mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 30 Mio. € ausgestattet. Ferner wurden die diesjährigen Kinoprogrammpreisprämien auf ca. 1,1 Mio. € mehr als verdoppelt.
Zusätzlich erhielten alle Kinos aus Berlin und Brandenburg, die sich für die MBB-Kinoprogrammpreise 2020 beworben haben, eine Soforthilfe in Höhe von 10.000 Euro. Kinobetreiber mit bis zu 10 Beschäftigten konnten die Soforthilfe II des Bundes bis 31.05.2020 bei der IBB beantragen. Sofern sie keine Soforthilfe II und IV beantragt hatten, können sie die Soforthilfe Gewerbemieten für die Monate April und Mai im August bei der IBB beantragen. Sofern die Kinobetreiber nicht die Soforthilfe IV in Anspruch genommen haben, kann die Soforthilfe V für Kinobetreiber mit mehr als 10 Beschäftigten beantragt werden. Gegenwärtig können die Kinobetreiber über ihren Steuerberater einen Antrag auf Überbrückungshilfe für Unternehmen bis 249 Beschäftigte für den Zeitraum von Juni bis August stellen, sofern der Umsatz um mindestens 60 % zu den Vorjahresmonaten zurückging. Grundsätzlich sind die Bundeshilfen vor den Landeshilfen zu nutzen. Doppelförderung ist ebenso ausgeschlossen.
5. Wie differenziert der Senat bei seinen Betrachtungen und Maßnahmen zwischen einzelnen Kinos?Welche Kategorien legt der Senat dabei an?
Zu 5:
Kriterien der einzelnen Hilfsprogramme können auf den Webseiten der IBB bzw. auf den Webseiten des Medienboard abgerufen werden.
6. Wie viele Insolvenzfälle von Kinobetreiber*innen und/oder Kinovermieter*innen gab es in Berlin in den letzten 20 Jahren? Wie viele Kinos wurden im gleichen Zeitraum geschlossen, nicht wieder eröffnet oder neu eröffnet (bitte nach Zeitpunkt geordnet auflisten)?
Zu 6:
Die Anzahl der Kinos in Berlin können Sie für die Jahre von 2002 bis 2019 auf folgender Seite unter Punkt 4.2 abrufen: https://www.ffa.de/kinoergebnisse-uebersicht.html. Darüber hinaus liegen keine Informationen vor.
7. Nutzt der Senat die Möglichkeit, im Falle einer drohenden finanziellen Notlage oder um die finanzielle Belastung durch Mieten oder Mietsteigerungen abzumildern Kinos gezielt aufzukaufen? Wenn ja: Welche Immobilien wurden gekauft und welche Summen wurden hierfür in den vergangenen 20 Jahren verausgabt (bitte nach Immobilie getrennt auflisten)? Welche landeseigenen Kinos wurden im genannten Zeitraum verkauft (bitte ebenfalls auflisten!)?
Zu 7:
Der Ankauf und Verkauf von Kinos wurde nach den vorliegenden Informationen nicht praktiziert.
8. Welche Mittel stehen dem Senat oder sonstigen öffentlichen Akteur*innen im Land Berlin für die nächsten fünf Jahre voraussichtlich zur Verfügung, um weitere Schließungen oder Insolvenzen von Kinos zu verhindern (bitte nach Haushaltstitel oder sonstiger Quelle auflisten und in der Höhe konkret beziffern falls möglich!)?
Zu 8:
siehe Antwort zu Frage 4. Bei Bedarf werden ggf. weitere Hilfsfonds eingerichtet.
9. Welche Konzepte liegen eventuell geplanten Unterstützungsmaßnahmen für Kinos zugrunde? Durch wen wurden oder werden diese Konzepte erarbeitet? Wo sind diese Konzepte einsehbar?
Zu 9:
Es werden aktuell Lockerungen von coronabedingten Maßnahmen für Kinos geprüft. Hieran sind die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie die Senatskanzlei beteiligt. Das Konzept für das Soforthilfeprogramm IV Version 2.0 wird aktuell von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatskanzlei erarbeitet.
Berlin, 5. August 2020
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Christian Gaebler
Chef der Senatskanzlei
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