Rede in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 16.01.2020 zum Gesetzentwurf zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) DS 18/2385
Vielen Dank, Frau Präsidentin! –Werte Anwesende! Sie haben sich selbst Zwischenfragen gestellt, Sie haben kurzinterveniert, Sie dehnen das aus, und die Kollegen haben völlig recht: Es ist einfach nichts dahinter. Worum geht es denn bei diesem Antrag? –Es geht um eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, es geht um Bürokratieabbau!
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Sie hier an die Wand malen, den hätten Sie sicher gerne. Sie träumen ja von Tarnvereinen und davon, dass Sie das manipulieren können. – Nein, Ihre Tarnvereine finanzieren wir nicht, und wenn wir das tun, dann werden wir das ändern! Ich weiß, Sie hätten hier gar nicht geredet, wenn da oben nicht eine Kamera laufen würde und Sie hoffen, dass das irgendjemand sieht. Wenn die Journalist*innen bei Ihnen ein bisschen genauer hingucken, dann wissen sie genau, warum das nämlich nötig ist.
Was Sie machen, da zitiere ich gerne meine Kollegin Helm, grenzt an Verhetzung, und ich weiß schon, jetzt kommt eine Rüge. – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eines der wichtigsten Medien, die die Demokratie in Deutschland schützen, erklären und bewahren. Wenn Sie in andere Länder fahren, Sie haben Ungarn und Polen erwähnt, dann schauen Sie doch mal hin, wie es da um die Pressefreiheit und die künstlerische Freiheit usw. bestellt ist. In den Sendeanstalten arbeiten Tausende von Menschen, die sich sehr bemühen, objektiv zu berichten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mag sich ärgern, dass er Ihnen zu viel Raum eingeräumt hat, was dazu führte, dass Sie in so viele Parlamente gekommen sind. Aber glauben Sie mir, das wird sich nicht wiederholen. Ich weiß, das stört Sie. Aber da Sie sowieso nie in diese Position kommen werden, sind wir da entspannt. Das Einzige, was mich an den Daten beunruhigen würde, wäre, wenn Sie in Ihre Hände fallen würden, aber auch das wird nicht vorkommen. – Vielen Dank!
Auszug aus Plenarprotokoll 18/52, S. 6285
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