Rede zum Antrag: Medienstandort Berlin Brandenburg – Ein vielfältiger Rundfunkrat für Berlin/Brandenburg

Rede in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses zum Antrag: Medienstandort Berlin Brandenburg – Ein vielfältiger Rundfunkrat für Berlin/Brandenburg – DS 18/2516

Vielen Dank, Frau Präsidentin! –Werte Anwesende! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg hat für Bündnis 90/Die Grünen Priorität. Wir bekennen uns ganz klar zum Auftrag des rbb.

In §3 des rbb-Staatsvertrags ist geregelt, dass er der Information und Bildung, der Beratung und Unterhaltung dient und einenkulturellen Auftrag erfüllt. Damit trägt er zur freien Meinungsbildung bei und stellt sicher, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen ausgewogen und angemessen Ausdruck findet.

Der rbb bietet einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite, länderbezogene und regionale Geschehen in allen wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen. Der rbb trägt zur Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland, zur Förderung der gesamtgesellschaftlichen nationalen und europäischen Integration in Frieden und Freiheit und zur Völkerverständigung bei.

Ich kann verstehen, dass es jetzt rechts außen ein bisschen unruhig wird. Der rbb ist genau das Gegenteil der AfD. Der rbb macht es gewissenhaft, wahrheitsgetreu und sachlich, objektiv recherchiert, überparteilich und dem Gebot journalistischer Fairness verpflichtet.

Am wichtigsten: Der rbb ist politisch unabhängig. Der rbb ist genau das Gegenteil eines Staatsfunks, den sich die AfD gerne herbeipöbeln will. Daraus wird aber nichts, denn außer der AfD sind alle hier im Parlament dafür gewählt worden, selbiges zu verhindern, und darin sind wir ziemlich gut, auch dank unserer Rundfunkräte.

Deutschlands Rundfunkräte überwachen die Einhaltung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Unser Rundfunkrat, der Rundfunkrat des rbb, wählt und berät die Intendant*in, wählt den Verwaltungsrat, erlässt Satzungen und Richtlinien, genehmigt den Geschäftsbericht und kontrolliert alle größeren Verträge. Der Rundfunkrat zensiert nicht. Die Kontrolle vor einer Ausstrahlung oder Veröffentlichung ist nicht zulässig.

Im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün zur Aufgabe gemacht, bei der nächsten Änderung des rbb-Staatsvertrags die Zusammenset-zung des rbb-Rundfunkrats hinsichtlich angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt noch weiter zu verbessern. Aktuell sind im rbb-Rundfunkrat 30 Mit-glieder unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen. Auch wenn wir nicht in die Größenordnung des SWR mit über 70 Rundfunkratsmitgliedern vorstoßen werden, so wollen wir doch der zunehmenden Diversität unserer Gesellschaft Rechnung tragen und die Arbeit vieler engagierter Interessenvertreterinnen und -vertreter in den Rundfunkrat hineintragen.

In den letzten 20 Jahren hat sich nicht nur unsere Medienlandschaft völlig verändert, auch unsere Gesellschaft ist vielfältiger, in ihrer Diversität sichtbarer und im Hinblick auf Partizipation anspruchsvoller geworden. Ein zeitgemäßer Rundfunk ist nur so gut wie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nur so staatsfern wie seine Rundfunkratsmitglieder. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu, und helfen Sie uns dabei, die ganze Breite der Berliner Gesellschaft noch besser im neuen Rundfunkrat abzubilden! –Vielen Dank!


Auszug aus Plenarprotokoll 18/55, S. 6668f

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