Anfrage: Nutzung des Grundstücks Gotzkowskystr. 2 durch Universal Hall

 

Schriftliche Anfrage 17/17971 zu den Plänen der Berliner Wasserbetriebe für ihr Grunstück in der Gotzkowskystr. 2 in Moabit und die künftigen Nutzungsmöglichkeiten für den Kulturbetrieb Universal Hall .


 

Gotzkowskystraße 2 in Moabit: Wasserbetriebe versus Kulturbetrieb Universal Hall?

Anmerkung der Senatsverwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts – (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf das Grundstück Gotzkowskystraße 22 in 10555 Berlin-Moabit beziehen.

1. Ist dem Senat bekannt, welche Pläne für das Grundstück der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Gotzkowskystraße 2 existieren?

Zu 1.: Vgl. Antworten zu den Fragen 3. und 4.

2. Wie groß ist das Grundstück und welche Nutzungen befinden sich derzeit darauf?

Zu 2.: Das Grundstück ist insgesamt 3.630 m² groß. Auf dem Grundstück befinden sich betriebsnotwendige Anlagen (Abwasserpumpwerk und Regenüberlaufbecken Berlin VIII) sowie das nicht mehr betriebsnotwendige Abwasserpumpwerk, das an die Universal Hall vermietet ist.

3. Ist bekannt, inwiefern und zu wann die BWB die Absicht haben, das Grundstück zu veräußern?

Zu 3.: Die BWB beabsichtigen, die Teilfläche des Grundstücks Gotzkowskystraße 22, die mit dem alten unter Denkmalschutz stehenden Abwasserpumpwerk bebaut ist, nach Beendigung des Mietvertrages zum 31.12.2016 in 2017 zu verkaufen. Aus der derzeitigen Nutzung als Veranstaltungshalle drohen dem Unternehmen gemäß Baugutachten aus 2014 sowie Brandschutzgutachten aus 2015 unverhältnismäßig hohe Kosten, die durch die Mieterträge nicht gedeckt werden.

4. Wenn ja, in welcher Form, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Nutzungsbedingungen soll die Veräußerung erfolgen (Ausschreibung, freihändiger Verkauf u.ä.)?

Zu 4.: Das Grundstück soll öffentlich ausgeschrieben werden. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt.

5. Inwiefern wird Interessenten/-innen an dem Grundstück planungsrechtlich der Abriss von bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie der Neubau und die Nachverdichtung möglich sein?

Zu 5.: Vorhaben werden nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Die konkreten Nutzungsüberlegungen sind durch die Interessentinnen und Interessenten selbstständig mit den zuständigen Verwaltungen abzustimmen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

6. Inwiefern zieht der Senat eine Einflussnahme auf die BWB in Betracht, um eine Verdrängung der kulturellen Einrichtung Universal Hall zu verhindern? Falls nicht, aus welchen Gründen?

7. Inwiefern ist dem Senat bekannt, dass die Verdrängung der Universal Hall den Zielen des angrenzenden Sanierungsgebietes/AZ-Gebietes Turmstraße widerspricht und sich die dortigen Akteure (Bezirksamt, Gebietsbeauftragter, Geschäftsstraßenmanagement, Stadtteilvertretung) für den Erhalt des Kulturstandortes einsetzen? Wie gedenkt der Senat diese Bemühungen zu unterstützen?

Zu 6. und 7.: In vorbereitenden Untersuchungen, die der Sanierungsgebietsfestsetzung Turmstraße vorangingen, wurde u.a. festgestellt, dass kulturelle Einrichtungen im genannten Gebiet überwiegend fehlen, diese aber für die Geschäftsstraße und den Wohnstandort eine stabilisierende Funktion haben. Demzufolge wurde als Ziel der Gebietsentwicklung auch das Aktionsfeld „Kunst, Kultur, Soziales“ herausgearbeitet.

Die Universal Hall im Umfeld des Sanierungsgebietes trägt mit ihrem berlinweiten sowie gebietsbezogenen, niedrigschwelligen Angeboten dazu bei. Auch die im Sanierungsgebiet gewählte Stadtteilvertretung Turmstraße und deren „Arbeitsgruppe Kultur“ setzen sich für den Erhalt des Kulturstandortes ein.

Eine Verdrängung der Universal Hall widerspräche jedoch nicht unmittelbar den Zielen des „Sanierungsgebietes Turmstraße“ (Förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten und Städtebaufördergebieten inkl. Vorlage des Senats an das Abgeordnetenhaus Berlin vom 15. März 2011), da der Standort an dieses lediglich angrenzt.

Aufgrund der im vorgenannten Dokument konstatierten Unterversorgung des Quartiers mit kultureller und sozialer Infrastruktur, hat die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – den Kontakt zum Betreiber aufgenommen.

Berlin, den 24. Februar 2016

In Vertretung Henner Bunde, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

PDF: s17-17971

Link: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-17971.pdf

 

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