Rede zum Antrag: “Ein Update für den Rundfunkstaatsvertrag”

Rede in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 13.02.2018 zum Antrag DS 18/0823: Ein Update für den Rundfunkstaatsvertrag – Digital- und Spielekultur durch Verzicht der Lizenzierungspflicht lebendig halten

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Anwesende.

Vielleicht kurz zu Herrn Gläser! Vielleicht waren Sie überfordert. Aber eine Fünf-Punkte-Checkliste abzuarbeiten, schaffen die meisten. Wenn Sie sich informiert haben, wissen Sie auch, dass nicht eine einzige Forderung nach einer Lizenz seitens der MABB nötig war. Das heißt, sie haben sich mit allen, die damit zu tun haben, hervorragend einigen können.

Die Digitalisierung der Medienlandschaft hat unser aller Leben verändert. Das ist eine Binsenweisheit. Das passiert seit 30 Jahren. Selbstverständlich müssen wir unsere Gesetze und Regelungen diesen Veränderungen ständig anpassen. Das Parlament hier ist auch der richtige Ort dafür. Daher danke ich Ihnen, Herr Schlömer, für den heutigen Impuls und freue mich auf eine konstruktive Debatte in den Ausschüssen, die wir führten, führen und auch weiterführen werden. Ein bisschen muss ich mich aber meiner Kollegin Helm anschließen. Sie sind irgendwie als Pirat gestartet und als FDPler gelandet.

Dieser Antrag ist jetzt nicht der große Wurf. Wir sind uns in der Tat mit dem Medienboard Berlin-Brandenburg darüber einig, dass wir nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern auch das Verfahren noch weiter entschlacken und vereinfachen wollen. Im Moment bietet die Medienanstalt eine kurze Checkliste an, die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzen soll zu erkennen, ob ihr Angebot anzeigepflichtig ist. Da wird abgefragt, ob der Sendestart live erfolgt, selbstbestimmt ist oder on demand –das ist alles nicht genehmigungspflichtig –oder nach einem festen Programmschema, ob die Sendung mehr als 500 Nutzerinnen und Nutzer erreicht –das haben wir schon gehört –, ob das Angebot journalistisch oder redaktionell gestaltet ist und wie regelmäßig und ausdifferenziert es ist. In den allermeisten Fällen hat die MABB dabei festgestellt, dass die Angebote der Youtuber und Livestreamer eben nicht zulassungspflichtig sind. Es wurde in keinem einzigen Fall die Beantragung einer Zulassung nötig. Ihr Antrag greift da offensichtlich viel zu kurz.

Wenn Sie fordern, dass Programme an geschlossene Besuchergruppen gesondert behandelt werden, dann bedient das allerdings umgekehrt eine datenschutzrelevante Registrierung der Nutzer. Das sehen wir sehr kritisch. Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass Angebote im Internet grundsätzlich keine Zulassung mehr benötigen, nehmen Sie uns damit aber auch die Möglichkeit, Inhalte und Formate, die unseren Gesetzen nicht entsprechen, hier zu regulieren.

In unserem Koalitionsvertrag haben wir ganz konkrete Zielvorstellungen formuliert. Wir erwarten von allen Sendern, dass Sozialstandards eingehalten, Qualität gewährleistet ist, faire Verträge abgeschlossen und barrierefreie Angebote ausgebaut werden. Unser Ziel ist es, zentrale Rechtsgüter wie den Schutz der Menschenwürde, Jugendschutz und Grundsätze wie Vielfalt und Transparenz zu gewährleisten. Wir wollen auch weiterhin Verbraucherschutz vor kommerzielle Interessen setzen und gewährleisten, dass die Meinungsfreiheitvor extremistischen Formaten geschützt werden kann. Dafür setzen wir uns in vielen Gremien und in diesem Haus ein. Dafür nutzen wir auch die Regularien der Medienanstalt. Lassen Sie uns daran weiter und gemeinsam im Ausschuss arbeiten. –Vielen Dank für den Impuls! Vielen Dank für Ihr Interesse!


Auszug Plenarprotokoll 18/023, S. 2668

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