Anfrage: Sicherung von privaten Kulturorten

Schriftliche Anfrage 18/24316: Sicherung von privaten Kulturorten

1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die finanzielle Situation von Betreiber*innen privater Kulturorte in Berlin? Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmeausfälle seit Beginn der Pandemie und wie hoch schätzt der Senat die Einnahmeausfälle bis zum Ende des Jahres 2020?

Zu 1.:
Im Rahmen der Corona-Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Soforthilfe IV, gibt es einen sehr begrenzten Ausschnitt von privaten Einrichtungen im Kultur- und Medienbereich. Hier konnte aufgrund der eingegangenen Anträge ermittelt werden, dass der durchschnittliche Umsatzrückgang im Vergleich vom Februar 2020 zum April 2020 über 80% betrug. Als Datengrundlage dienten hierbei insgesamt 102 Anträge von Berliner Kultur- und Medieneinrichtungen und ihre Angaben im Antragsformular der Soforthilfe IV. Eine seriöse Prognose ist aufgrund der begrenzten Datenlage nicht möglich.


2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die finanzielle Situation von Vermieter*innen privater Kulturorte in Berlin? Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmeausfälle seit Beginn der Pandemie und wie hoch schätzt der Senat die Einnahmeausfälle bis zum Ende des Jahres 2020?
3. Hat der Senat Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen die Covid-19 bedingten Einnahmeausfälle privater Kulturorte zu einer finanziell existenzbedrohenden Situation für Betreiber*innen und/oder Vermieter*innen privater Kulturorte geführt haben oder im Laufe dieses Jahres führen könnten? In wie vielenFällen sind fortlaufende Mietzahlungen hierbei ein relevanter Faktor?

Zu 2. und 3.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) keine Erkenntnisse vor, die eine tragfähige Einschätzung zulassen (siehe Antwort zu 1.). Die wirtschaftliche Situation privat Vermietender bzw. privater Einrichtungen ist der SenKultEuropa nur insoweit bekannt, wie diese sich um Unterstützung nachsuchend an den Senat wenden.


4. Was unternimmt der Senat, um die finanzielle Belastung von Betreiber*innen privater Kulturorte, insbesondere durch fortlaufende Mietzahlungen, zu mildern?

Zu 4.: Im Rahmen des Programms Soforthilfe IV der SenKultEuropa konnten und werden Mietausgaben bis November 2020 über einen Zuschuss abgesichert werden, sofern eine existenzbedrohende Situation aufgezeigt werden kann und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.


5. Wie differenziert der Senat bei seinen Betrachtungen und Maßnahmen zwischen einzelnen privaten Kulturorten? Welche Kategorien legt der Senat dabei an?

Zu 5.: Eine Differenzierung erfolgt je nach den Anforderungen des jeweils aufgesetzten Förderprogramms. Im Rahmen der Soforthilfe IV wurde nach zulässigen Branchen differenziert (Branchen-Codes der EU – NACE Codes / WZ 2008). Des Weiteren stellte die existenzbedrohende Situation eine Rolle, die durch entsprechende betriebswirtschaftliche Kennzahlen belegt wurde. Als wichtigster Aspekt gilt für alle Anträge in der Soforthilfe IV jedoch die kulturelle Relevanz für das Land Berlin. Diese wurde an Hand eines Prüfschemas durch interne und externe Expertinnen und Experten ermittelt und in einer Scoring-Tabelle hinterlegt.


6. Wie viele Insolvenzfälle von Betreiber*innen und/oder Vermieter*innen privater Kulturorte gab es in Berlin in den letzten 20 Jahren? Wie viele private Kulturorte wurden im gleichen Zeitraum geschlossen, nicht wieder eröffnet oder neu eröffnet (bitte nach Zeitpunkt geordnet auflisten)?

Zu 6.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa keine Erkenntnisse vor.


7. Nutzt der Senat die Möglichkeit, im Falle einer drohenden finanziellen Notlage oder um die finanzielle Belastung durch Mieten oder Mietsteigerungen abzumildern private Kulturorte gezielt aufzukaufen?
Wenn ja: Welche Immobilien wurden gekauft und welche Summen wurden hierfür in den vergangenen 20 Jahren verausgabt (bitte nach Immobilie getrennt auflisten)? Welche landeseigenen Kulturorte wurden im genannten Zeitraum verkauft (bitte ebenfalls auflisten!)?

Zu 7.: Die SenKultEuropa hat aus SIWA-Mitteln (SIWA = Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) bereits Ankäufe – auch von Liegenschaften, die von privaten Kultureinrichtungen genutzt werden – getätigt (Bsp. Radialsystem). Im Rahmen des im SIWA IV eingerichteten Ankauffonds (Titel 83001) stehen auch weiterhin Mittel für Ankäufe im Kulturbereich zur Verfügung.
Weitere Informationen sind nicht verfügbar.


8. Welche Mittel stehen dem Senat oder sonstigen öffentlichen Akteur*innen im Land Berlin für die nächsten fünf Jahre voraussichtlich zur Verfügung, um weitere Schließungen oder Insolvenzen von privaten Kulturorten zu verhindern (bitte nach Haushaltstitel oder sonstiger Quelle auflisten und in der Höhe konkret beziffern falls möglich!)?

Zu 8.: Die aktuell zur Verfügung stehenden Mittel wurden im zweiten Nachtragshaushalt beschlossen und damit sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung der Corona-Pandemie lässt derzeit keine tragfähige Prognose über den Bedarf in den nächsten fünf Jahren zu. Der Senat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und entsprechend reagieren.


9. Welche privaten Kulturorte will der Senat unabhängig von der Pandemie ankaufen?

Zu 9.: Aktuell befinden sich konkrete Ankaufsprojekte in Vorbereitung bzw. in Verhandlung mit der entsprechenden Eigentümerin. Darunter etwa die Objekte Kurt-Schumacher-Damm 123 und 127, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angekauft werden sollen.


10. Welche Konzepte liegen eventuell geplanten Unterstützungsmaßnahmen für private Kulturorte zugrunde? Durch wen wurden oder werden diese Konzepte erarbeitet? Wo sind diese Konzepte einsehbar?

Zu 10.: Die bisherigen Konzepte für Wirtschafts- und Soforthilfen für Kultureinrichtungen und -akteure wurden von der SenKultEuropa erarbeitet, mit den zuständigen Fachverwaltungen abgestimmt, im Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.


Berlin, den 11. August 2020
In Vertretung
Gerry Woop
Senatsverwaltung für Kultur und Europa


Verwandte Artikel