Rede am 14.04.2016 im Abgeordnetenhaus zum Antrag 17/2741 Zentrale Koordination Sporthalle einrichten – Sportvereine und Schulen bei der Sanierung entlasten sowie zur Beschlussempfehlung DS 17/2816 zur Einführung einer Koordinationszentrale für anstehende Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an den derzeit zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen sowie die Entlastung der Bezirke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sportvereine und Schulen leisten sehr wertvolle freiwillige Hilfe und Unterstützung für Geflüchtete, auf die Berlin mehr als stolz ist, selbstlos, solidarisch und unter Verzicht auf viele Sporthallen. Da muss es selbstverständlich sein, dass Berlin die Hallen, sobald sie nicht mehr als Notunterkünfte gebraucht werden, den Bezirken, Vereinen und Schulen besenrein wieder zur Verfügung stellt. Verschärft wird der Sportflächenmangel durch die unhaltbaren baulichen Zustände, die nach wie vor zu zig Hallensperrungen führen. Ein Sanierungsstau, den sich Berlin nicht leisten kann – weder für Sportlerinnen und Sportler noch für Schülerinnen und Schüler, und auch nicht für Geflüchtete, deren Inklusion durch Sportangebote in eben diesen Hallen deutlich besser gelingen kann als durch die Unterbringung in Betten des Katastrophenschutzes. Mittlerweile gibt es eine Arbeitsgruppe im Senat, die sich dieser Sache angenommen hat. Aber das reicht nicht. Auch ein Konzept zum Leerzug der Turnhallen, welches beim Rat der Bürgermeister zur Abstimmung liegt, reicht nicht. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es eine Richtlinie für den Kostenersatz für die von der Sicherstellung von Sportstätten erheblich betroffenen Sportvereine. Auch die reicht nicht. Darin heißt es: „Diese Richtlinie verfolgt den Zweck, möglichst vielen förderungswürdigen Sportorganisationen, die ab 2015 von der Sicherstellung von Sportstätten zur Unterbringung von Flüchtlingen durch das Land Berlin erheblich in der Erreichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke betroffen sind, Unterstützung zu leisten.“ Genau das beschreibt das Problem, für dessen Lösung wir unseren Antrag formuliert haben. Es geht eben nicht darum, mit einem gedeckelten Budget von 1 Million Euro möglichst vielen Sportorganisationen Unterstützung während der Notunterbringung zukommen zu lassen, sondern es geht darum, die gesamte sportliche Infrastruktur zu gewährleisten. Aber nicht einmal diese in Aussicht gestellten Entlastungen für Miet-, Lager- und Transportkosten sind sicher, denn die Erstattungsleistung kann auf einen Teilbetrag der nachgewiesenen Kosten reduziert werden, wenn erkennbar ist, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes Berlin für eine vollständige Erstattungsleistung an alle Antragsteller nicht ausreichend sind. Es wird also nur ein Teil erstattet, und das auch erst nach Abschluss des Jahres, denn vorher ist ja kaum bekannt, welche Summen beantragt werden und wie hoch der Prozentsatz der Erstattung sein wird. Diese Probleme potenzieren sich, wenn es um die Sanierung von gesperrten oder beschlagnahmten Hallen geht. Millionenbeträge vorfinanzieren, Bauleistungen ausschreiben und beaufsichtigen, neueste Vorschriften in Baurecht umsetzen, sei es bezüglich Barrierefreiheit oder energetischer Mindeststandards, Verwaltungsvorgänge kennen und beschleunigen und vor allen Dingen rechtzeitig zu wissen, wann die Hallen wieder zur Verfügung stehen werden, das sind alles Qualifikationen, die Schulen, Vereine und selbst Bezirke nicht haben. Sollen denn wirklich bei gut 100 Hallen die Trägereinzeln die immer wieder gleichen Probleme bekommen, die Sportlerinnen und Sportler viel Zeit verlieren und die Berliner Bürgerinnen und Bürger am Ende Lehrgeld zahlen? – Nein! Wir wollen, dass Bezirke, Schulen und Vereine entlastet und nicht für ihr Engagement bestraft werden. Deshalb beantragen wir jetzt, dass der Senat eine zentrale Koordination Sporthalle einrichtet, welche die schnellstmögliche Sanierung aller Sporthallen sicherstellt, und die als Notunterkunft benutzten Hallen dem Sport so schnell wie möglich wieder zur Verfügung stellt, dass alle Beteiligten in diese Koordination einbezogen werden, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass keine verwaltungsbedingten Verzögerungen entstehen und dass barrierefrei und nachhaltig saniert wird und dass die kompletten Kosten ohne Vorleistungen der einzelnen Träger übernommen werden. Berlin kann es sich nicht leisten, auf das Ergebnis eines Volksbegehrens zu warten. Wir brauchen jetzt Lösungen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sofort geholfen. Der Senat hatte mittlerweile genug Zeit zu planen, wie er jetzt den Vereinen, Schulen und Bezirken helfen wird. Danke für die Aufmerksamkeit! |
Auszug aus dem Plenarprotokoll 17/079, Seite 8204
Link Plenarprotokoll: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/PlenarPr/p17-079-wp.pdf Antrag: d17-2741 Link Antrag: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2741.pdf Link Beschlussempfehlung: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2816.pdf Link zur Beratung im Inhaltsprotokoll der 64. Sitzung des Sportausschusses vom 18.03.2016: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/AusschussPr/sp/sp17-064-ip.pdf Link zur Richtlinie der Senatsverwaltung für den Kostenersatz für Sportstätten: https://www.berlin.de/sen/inneres/sport/veroeffentlichungen-und-formulare/richtlinie-kostenersatz-fuer-vereine.pdf |
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