Rede: Zentrale Koordination Sporthalle einrichten

Rede am 14.04.2016 im Abgeordnetenhaus zum Antrag 17/2741 Zentrale Koordination Sporthalle einrichten – Sportvereine und Schulen bei der Sanierung entlasten sowie zur Beschlussempfehlung DS 17/2816 zur Einführung einer Koordinationszentrale für anstehende Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an den derzeit zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen sowie die Entlastung der Bezirke.


 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Die Sportvereine und Schulen leisten sehr wertvolle freiwillige  Hilfe  und  Unterstützung  für Geflüchtete,  auf  die  Berlin  mehr  als  stolz  ist,  selbstlos,  solidarisch  und  unter  Verzicht  auf  viele Sporthallen.  Da  muss  es  selbstverständlich  sein,  dass  Berlin  die  Hallen,  sobald  sie  nicht mehr als Notunterkünfte gebraucht werden, den Bezirken, Vereinen  und  Schulen  besenrein  wieder  zur Verfügung stellt.

Verschärft  wird  der  Sportflächenmangel  durch  die  unhaltbaren  baulichen  Zustände,  die  nach  wie vor  zu  zig  Hallensperrungen  führen.  Ein  Sanierungsstau,  den  sich  Berlin  nicht  leisten  kann  – weder  für  Sportlerinnen  und  Sportler  noch  für  Schülerinnen  und  Schüler,  und  auch nicht für Geflüchtete, deren Inklusion durch Sportangebote in eben diesen Hallen deutlich besser gelingen kann als durch  die  Unterbringung  in  Betten  des  Katastrophenschutzes.   Mittlerweile   gibt es eine Arbeitsgruppe im  Senat,  die  sich  dieser  Sache  angenommen  hat.  Aber  das  reicht nicht. Auch ein Konzept zum Leerzug der Turnhallen,  welches  beim  Rat  der  Bürgermeister  zur  Abstimmung liegt, reicht nicht.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es eine Richtlinie für den  Kostenersatz  für  die  von  der Sicherstellung von Sportstätten erheblich betroffenen Sportvereine. Auch die reicht nicht. Darin heißt es:

„Diese  Richtlinie  verfolgt  den  Zweck,  möglichst  vielen  förderungswürdigen  Sportorganisationen, die  ab  2015  von  der  Sicherstellung  von  Sportstätten zur Unterbringung von Flüchtlingen durch das Land  Berlin  erheblich  in  der  Erreichung  ihrer  satzungsgemäßen  Zwecke  betroffen  sind, Unterstützung zu leisten.“

Genau das beschreibt das Problem, für dessen Lösung wir unseren  Antrag formuliert  haben.  Es geht eben  nicht  darum, mit einem gedeckelten Budget von 1 Million Euro möglichst vielen Sportorganisationen Unterstützung während der Notunterbringung zukommen zu lassen, sondern es geht  darum,  die  gesamte  sportliche  Infrastruktur  zu gewährleisten.  Aber  nicht  einmal  diese  in Aussicht  gestellten Entlastungen für Miet-, Lager- und Transportkosten  sind  sicher,  denn  die Erstattungsleistung  kann  auf  einen  Teilbetrag  der  nachgewiesenen  Kosten  reduziert  werden, wenn erkennbar  ist,  dass  die  zur  Verfügung  stehenden  Haushaltsmittel  des  Landes  Berlin  für  eine vollständige  Erstattungsleistung  an  alle  Antragsteller  nicht  ausreichend  sind.  Es  wird  also  nur ein Teil  erstattet,  und  das  auch  erst  nach  Abschluss  des  Jahres,  denn  vorher  ist  ja  kaum  bekannt, welche  Summen  beantragt  werden  und  wie hoch der Prozentsatz der Erstattung sein wird.

Diese Probleme potenzieren sich, wenn es um die Sanierung  von  gesperrten  oder  beschlagnahmten Hallen  geht.  Millionenbeträge  vorfinanzieren, Bauleistungen  ausschreiben  und  beaufsichtigen, neueste  Vorschriften  in  Baurecht umsetzen, sei es bezüglich Barrierefreiheit oder energetischer Mindeststandards, Verwaltungsvorgänge kennen und beschleunigen und vor allen Dingen rechtzeitig zu wissen,  wann  die  Hallen  wieder  zur  Verfügung stehen  werden,  das  sind  alles  Qualifikationen, die Schulen, Vereine und selbst Bezirke nicht haben. Sollen denn wirklich bei gut 100 Hallen die Trägereinzeln die immer wieder  gleichen  Probleme  bekommen,  die  Sportlerinnen  und  Sportler  viel Zeit verlieren  und  die  Berliner  Bürgerinnen  und  Bürger  am  Ende  Lehrgeld  zahlen?  –  Nein! Wir wollen,  dass  Bezirke,  Schulen  und  Vereine  entlastet und nicht für ihr Engagement bestraft werden.

Deshalb beantragen wir jetzt, dass der Senat eine zentrale Koordination  Sporthalle  einrichtet,  welche die  schnellstmögliche Sanierung aller Sporthallen sicherstellt, und die als Notunterkunft benutzten Hallen dem Sport so schnell wie möglich wieder zur Verfügung stellt, dass alle Beteiligten in diese Koordination einbezogen werden, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass keine verwaltungsbedingten Verzögerungen entstehen und dass barrierefrei und nachhaltig  saniert  wird  und  dass  die  kompletten Kosten  ohne  Vorleistungen der einzelnen Träger übernommen werden. Berlin  kann  es  sich  nicht leisten,  auf  das  Ergebnis  eines  Volksbegehrens zu warten. Wir brauchen jetzt Lösungen. Die Sportlerinnen  und  Sportler  haben  sofort  geholfen.  Der Senat hatte mittlerweile genug Zeit zu planen, wie er jetzt  den  Vereinen,  Schulen  und  Bezirken  helfen  wird.

Danke für die Aufmerksamkeit!

Auszug aus dem Plenarprotokoll 17/079, Seite 8204

Link Plenarprotokoll: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/PlenarPr/p17-079-wp.pdf

Antrag: d17-2741

Link Antrag: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2741.pdf

Link Beschlussempfehlung: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2816.pdf

Link zur Beratung im Inhaltsprotokoll der 64. Sitzung des Sportausschusses vom 18.03.2016: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/AusschussPr/sp/sp17-064-ip.pdf

Link zur Richtlinie der Senatsverwaltung für den Kostenersatz  für Sportstätten: https://www.berlin.de/sen/inneres/sport/veroeffentlichungen-und-formulare/richtlinie-kostenersatz-fuer-vereine.pdf

 

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